Klienten-Info

Steuerliche Qualifikation einer Domain-Adresse

August 2005

Ein deutsches Finanzgericht qualifizierte eine Domain-Adresse als immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Es untersteht dem Schutz des Namens- sowie des Markenrechtes und kann am Markt gehandelt werden. Es gebe weder Anhaltspunkte noch Erfahrungswerte dafür, dass deren Nutzung unter rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gesichtspunkten einer zeitlichen Begrenzung unterliege. Damit ist also kein im Laufe der Zeit eintretender Wertverzehr verbunden.
Schlußfolgerung: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind weder als Betriebsausgaben sofort noch im Wege der AfA absetzbar.

Bild: © dusk - Fotolia

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.