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Privater Klientenbereich
Neu im Klientenbereich
Steuerliche Maßnahmen aufgrund der Hochwasserkatastrophe 2005
Überblick über das Wachstums- und Beschäftigungsgesetz 2005
Steuerliche Erleichterungen für Hochwassergeschädigte 2005
Wichtige Termine 2006 im Überblick
2006 Neu im Steuer- und Wirtschaftsrecht
EU-Standardüberweisung ab 1. Jänner 2006 bis 50.000 Euro spesenbegünstigt
Meldepflichten für grenzüberschreitende Dienstleistungen
Kurz- Info: Aktuelle Zinssätze
Neues bei Vereinsbesteuerung und Statutenanpassung
Gewährleistung, Garantie und Mängelrüge
Erhöhung der Zwangsstrafen bei Nichteinreichung des Jahresabschlusses 2005 von Kapitalgesellschaften binnen 9 Monaten
Änderungen im Wohnrecht ab 1. Oktober 2006
Neue Offenlegungsbestimmungen für Jahresabschlüsse 2007 und verschärfte Zwangsstrafen
Neue Bilanzierungspflichten und deren steuerliche Auswirkungen ab 1. Jänner 2007
Neuerungen Unternehmensangaben ab 2007
Basel II ab 2007 verpflichtend / BilanzierungsstandardsBasel II ab 2007
geänderte Zinssätze ab 11. Oktober 2006
Steuertipps zum Jahresende für Unternehmer
Steuertipps zum Jahresende für Arbeitnehmer
Steuertipps zum Jahresende für alle Steuerpflichtigen
Termine 2007 im Überblick
Gestern Kaufmann, heute Unternehmer-UGB (HGB)
Neuigkeiten 2007
Kurz-Info: Verlängerung des NoVA-Bonus bis 30. Juni 2008
Kurz Info: Weiße Bekleidung des Arztes keine Betriebsausgabe
Steuerliche Maßnahmen zu Jahresbeginn
Neuerungen ab 2008
Dienstreise in Kombination mit Privataufenthalt
Termine 2008 im Überblick
Änderungen für Dienstnehmer 2008
Änderungen im Einkommensteuergesetz ab 2008
Änderungen im Umsatzsteuergesetz ab 2008
Weitere steuerliche Änderungen ab 2008
Reaktion auf den Wegfall des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes - Schenkungsmeldegesetz (Begutachtungsentwurf)
Änderungen im italienischen Steuerrecht
Wenn die Finanz durch Liechtenstein durchschaut
Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008) - Änderung der Stiftungsbesteuerung sowie der Meldepflicht von Schenkungen
Was bei Ferialjobs zu beachten ist
Der Innovationsscheck
Meldevorschriften im Zusammenhang mit Schenkungen ab dem 1.8.2008
Die steuerliche Behandlung des (gemeinnützigen) Vereins
Gutscheine im Steuerrecht - steuerlich optimierte Mitarbeitermotivation und richtige steuerliche Behandlung von Verkaufsförderungsmaßnahmen
UFS verneint Basispauschalierung und Freibetrag für investierte Gewinne
UFS-Entscheidung führt zu Steuerstundungsvorteil bei privaten Investitionszuschüssen
Neuerungen bei der Lehrlingsförderung
Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2008
Übersicht über die neuen Größenklassen
Erhöhung des Kategorie-Mietzinses
Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel Für Unternehmer
Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel Für Arbeitgeber
Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel Für Arbeitnehmer
Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel für alle Steuerpflichtigen
(Spekulations-) Gewinne und verluste bei sukzessiv angeschafften Aktien im Privatvermögen
Wichtige Termine 2009 im Überblick
Steuerreform 2009 im Ministerrat verabschiedet
Abgeltungsteuer und degressive Abschreibung in Deutschland seit 2009
Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2009
EORI-Nummer besser früher als später beantragen
Kindergeld NEU
Privatstiftungen: OGH-Judikat zur Unzulässigkeit eines durch Begünstigte dominierten Beirats
Arbeitsmarktpaket II 2009
Verkürzung der Abgabefrist für die Zusammenfassende Meldung
Verlängerung von Pendlerpauschale, Pendlerzuschlag und Kilometergeld wahrscheinlich
Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für Unternehmer
Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für Arbeitgeber
Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für Arbeitnehmer
Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für alle Steuerpflichtigen
Neuregelungen bei der Umsatzsteuer ab 1. Jänner 2010
Wichtige Termine 2010 im Überblick
Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 beschlossen
VwGH bestätigt Hauptwohnsitzbefreiung für stille Reserven in Grund und Boden
Vermietung zwischen nahen Angehörigen
Selbstanzeige als Rückweg in die Steuerehrlichkeit
Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Deutschland
Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2010
Familienbeihilfe im Lichte der Rechtsprechung
Außendienstmitarbeiter im Handel: keine Diäten und Kilometergelder für die Fahrt zur Betriebsstätte
Anforderungen an Gutachten zum Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer
Kurzinfo: Abgabenänderungsgesetz 2010 beschlossen
Betrugsbekämpfungsgesetz schränkt auch Standortattraktivität ein
Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010
Stock-Options stellen erst bei Ausübung einen steuerlichen Vorteil dar
Bruttobesteuerung ausländischer Kapitalerträge verfassungskonform
Aufgabe des Rückzahlungswillens begründet für sich keine verdeckte Gewinnausschüttung
Umfassender Tätigkeitsbereich rechtfertigt keine Zweitordination
Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2010
Kurzinfo: Ende September endet die Frist für Herabsetzungsanträge
VwGH setzt Feldzug gegen die Opfertheorie fort
Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Serbien
Anpassung Vignettenpreise für 2011
Budgetsanierung - Pläne der Regierung stehen nun fest
Auf dem Prüfstand - Berechnung der Stiftungseingangssteuer verfassungswidrig?
Maßnahmen vor Jahresende 2010
Wichtige Termine 2011 im Überblick
Budgetbegleitgesetz 2011 beschlossen - Kapitalbesteuerung neu
Verspätete Offenlegung des Jahresabschlusses im Firmenbuch wird künftig teuer
Besteuerung von Portfoliodividenden aus Drittstaaten gemeinschaftsrechtswidrig
VwGH und Gebührenpflicht bei elektronischen Signaturen bei nicht ausgedruckten E-Mails
Abgabenänderungsgesetz 2011 im Begutachtungsentwurf – Highlights
Neue Rechtsprechung zur Absetzbarkeit von Reisekosten
Regelung zur Stiftungseingangssteuer bei Grundstückswidmungen verfassungswidrig
Architekten sind steuerrechtlich in der Regel keine Künstler
Gaststättenpauschalierung als gemeinschaftsrechtlich unzulässige Beihilfe
Energieabgabenvergütung ab 2011 nur mehr für Produktionsbetriebe
Abgabenänderungsgesetz 2011 in der Regierungsvorlage
Advance Ruling – Vorabstimmung mit der Finanzverwaltung möglich
Kammerumlagen nun auch vom VwGH bestätigt
Erfolgte Kürzungen bei Familienbeihilfe nicht verfassungswidrig
Keine Anwendbarkeit der Gaststättenpauschalierung Verordnung bei einer Après-Ski-Bar
UFS zur Absetzbarkeit der Kosten für ein außerhalb des Wohnungsverbands gelegenes Arbeitszimmer
Erhöhung Gerichtsgebühren seit August 2011
Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2011
Steuertermine für Herabsetzungsanträge und Anspruchsverzinsung
Fortbildungskosten für Schulung mit allgemeinen Wirtschaftsthemen abzugsfähig?
UFS: zumindest 40% Privatanteil auch bei PC-Nutzung durch einen Programmierer
Periodenübergreifende Fehlerkorrektur auch für bereits verjährte Zeiträume möglich
Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für Arbeitgeber
Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für Arbeitnehmer
Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für alle Steuerpflichtigen
(Punktuelle) Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2012
Wichtige Termine 2012 im Überblick
Zeitnaher Grundstücksverkauf als werterhellender Umstand
Fahrtkosten bei einem angestellten Arzt mit Sonderklassehonoraren
Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für Unternehmer  
Antrag auf Gruppenbesteuerung stellen
Bei Kapitalgesellschaften kann durch Bildung einer Unternehmensgruppe die Möglichkeit geschaffen werden, Gewinne und Verluste (auch ausländische) der einbezogenen Gesellschaften auszugleichen. Dies bietet mitunter erhebliche positive Steuereffekte. Voraussetzung ist die geforderte finanzielle Verbindung (Kapitalbeteiligung von mehr als 50% und Mehrheit der Stimmrechte) seit Beginn des Wirtschaftsjahres sowie ein entsprechend beim Finanzamt eingebrachter Gruppenantrag. Bei allen Kapitalgesellschaften, die das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr haben (d.h. Bilanzstichtag 31.12.) ist der Gruppenantrag bis spätestens 31.12.11 einzubringen, damit er noch Wirkung für die Veranlagung 2011 entfaltet. Gleiches gilt für die Aufnahme in eine bestehende Unternehmensgruppe (etwa weil eine neue Beteiligung am 1.1.2011 erworben wurde).
Forschungsförderung - Forschungsprämie
Die Forschungsförderung im Jahr 2011 ist gegenüber Vorjahren vereinfacht, da es nur noch eine Forschungsprämie von 10% gibt, nicht aber mehr verschiedene Forschungsfreibeträge. Die Forschungsprämie ist als Steuergutschrift konzipiert und wirkt daher sowohl in Gewinn- als auch in Verlustjahren. Überdies sind die Forschungsaufwendungen unabhängig von der Inanspruchnahme der Forschungsprämie steuerlich abzugsfähig. Die für die Prämie relevanten Forschungsaufwendungen können Personal- und Materialaufwendungen für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, Gemeinkosten, Finanzierungsaufwendungen und unmittelbar der Forschung und Entwicklung dienende Investitionen (einschließlich der Anschaffung von Grundstücken) umfassen. Die Forschungsprämie ist für die Eigenforschung (diese muss im Inland erfolgen) betraglich nicht gedeckelt. Im Gegensatz dazu ist die Bemessungsgrundlage für Auftragsforschung – Voraussetzung ist wiederum, dass es sich um einen inländischen Auftragnehmer handelt - beim Auftraggeber mit 100.000 € begrenzt (Aufhebung der Deckelung ab 2012 geplant).
Gewinnfreibetrag
Als Nachfolgebegünstigung für den Freibetrag für investierte Gewinne gibt es seit 2010 den Gewinnfreibetrag. Dieser steht allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu und beträgt bis zu 13% des Gewinnes (maximal 100.000 € pro Jahr). Bis zu einem Gewinn von 30.000 € steht jedem Steuerpflichtigen ohne Nachweis ein Grundfreibetrag von 13% (somit 3.900 €) zu; für die Geltendmachung eines höheren Freibetrags sind entsprechende Investitionen erforderlich. Begünstigte Investitionen umfassen grundsätzlich abnutzbare körperliche Anlagen bzw. bestimmte Wertpapiere (insbesondere Anleihen und Anleihenfonds) und erfordern eine Nutzungsdauer bzw. Behaltefrist von 4 Jahren. Bei Inanspruchnahme einer Betriebsausgabenpauschalierung steht nur der Grundfreibetrag zu. Der Gewinnfreibetrag vermindert auch die GSVG-Bemessungsgrundlage und somit neben der Steuerbelastung auch die Sozialversicherungsbelastung.
Vorgezogene Investitionen (Halbjahresabschreibung) bzw. Zeitpunkt der Vorauszahlung/Vereinnahmung bei E-A-Rechnern
Für Investitionen, die nach dem 30.6.11 getätigt werden, kann unabhängig vom Anschaffungszeitpunkt in der zweiten Jahreshälfte die halbe Jahres-AfA abgesetzt werden. Das Vorziehen von Investitionen spätestens in den Dezember 2011 kann daher Steuervorteile bringen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (max. 400 €) können sofort zur Gänze abgesetzt werden.

E-A-Rechner können grundsätzlich durch die Ausnutzung des Zufluss-, Abflussprinzips eine temporäre Verlagerung der Steuerpflicht erzielen. Für in § 19 Abs. 3 EStG angeführte Ausgaben (z.B. Beratungs-, Miet-, Vertriebs-, Verwaltungs-, Zinskosten etc.) ist allerdings lediglich eine einjährige Vorauszahlung steuerlich abzugsfähig! Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben, die zum Jahresende fällig werden, sind jenem Kalenderjahr zuzurechnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören, wenn sie innerhalb von 15 Tagen vor oder nach dem 31.12. bewirkt werden. So genannte "stehen gelassene Forderungen", welche nur auf Wunsch des Gläubigers später gezahlt werden, gelten allerdings als bereits (im alten Jahr) zugeflossen.
GSVG-Befreiung
Kleinstunternehmer (Jahresumsatz unter 30.000 €, Einkünfte unter 4.488,24 €) können eine GSVG-Befreiung für 2011 bis 31. Dezember 2011 beantragen. Berechtigt sind Jungunternehmer (max. 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten 5 Jahren), Personen ab 60 Jahre bzw. Personen über 57 Jahre, wenn die genannten Grenzen in den letzten 5 Jahren nicht überschritten wurden.
Aufbewahrungspflichten
Mit 31.12.11 endet grundsätzlich die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2004. Weiterhin aufzubewahren sind Unterlagen, welche für ein anhängiges Abgaben- oder sonstiges behördliches/gerichtliches Verfahren von Bedeutung sind. Unterlagen für Grundstücke bei Vorsteuerrückverrechnung sind 12 Jahre lang aufzubewahren. Dienen Grundstücke nicht ausschließlich unternehmerischen Zwecken und wurde beim nichtunternehmerischen Teil ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen, verlängert sich die Aufbewahrungspflicht auf 22 Jahre. Keinesfalls sollen Unterlagen vernichtet werden, die zur Beweisführung z.B. bei Produkthaftung, Eigentums-, Bestands- und Arbeitsvertragsrecht dienen.
Abzugsfähigkeit von Spenden
Spenden aus dem Betriebsvermögen an bestimmte Forschungseinrichtungen und der Erwachsenenbildung dienende Lehreinrichtungen sowie an Universitäten etc. können bis zu einem Maximalbetrag von 10% des Gewinnes des vorangegangen Wirtschaftsjahres Betriebsausgabe sein. Zusätzlich und betragsmäßig unbegrenzt können auch Geld- und Sachspenden, die mit der Hilfestellung bei Katastrophenfällen zusammenhängen, geltend gemacht werden, sofern sie der Werbung dienen. Auch Spenden für mildtätige Zwecke sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Wesentlich ist, dass die Spenden empfangende Organisation bzw. der Spendensammelverein in der BMF-Liste aufscheint und dass die Spende im Jahr 2011 geleistet wurde und nachgewiesen werden kann. Eine doppelte Berücksichtigung einer bestimmten Spende als Betriebsausgabe und als Sonderausgabe (siehe dazu die Ausführungen im Bereich "Für alle Steuerpflichtigen") ist nicht möglich. Zu beachten ist auch, dass betriebliche und private Spenden zusammen das Maximum von 10% des Vorjahresgewinns nicht überschreiten dürfen.
zuletzt geändert am: 21.12.2011
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